cerrar

EnglishEnglish

EspañolEspañol

DeutchDeutsch

FrançaisFrançais

NederlandsNederlands

CatalàCatalà

wassap

Kontakt

Calendari

das Zitat

VORÜBERGEHENDE EINSCHRÄNKUNG NICHT WESENTLICHER REISEN NACH SPANIEN UND VERPFLICHTENDE QUARANTÄNE: FRAGEN UND ANTWORTEN

In welchen Fällen kann ich unter Berücksichtigung der aktuellen Einschränkungen nach Spanien reisen?

Momentan wird Ihnen die Einreise an den Grenzen verweigert, wenn Sie keiner der folgenden Kategorien angehören:

I. Allgemeine Kategorien:

 

II. Kategorien aufgrund der Erbringung von Arbeitsleistungen:

 

Wenn ich keiner dieser Kategorien angehöre, wann kann ich nach Spanien fliegen?

Im Moment ist es unbekannt. Die vorübergehende Reisebeschränkung von nicht wesentlichen Reisen gilt vorerst bis zum 15. Juni dieses Jahres. Eine Verläungerun um einige Wochen ist möglich.

 

Ich bin nicht in Spanien wohnhaft, aber ich bin ein Immobilienbesitzer in Spanien oder ich habe eine gemietete Immobilie. Kann ich nach Spanien reisen, auch wenn es eine Reisebeschränkung gibt?

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, können Sie nur nach Spanien reisen, wenn Sie einer der oben genannten Kategorien angehören, obwohl Sie eine Immobilie besitzen oder eine Immobilie gemietet haben.

 

Ich wurde zur Einreise nach Spanien ermächtigt, da ich zu einer der oben genannten Kategorien gehöre. Muss ich Quarantäne einhalten?

Ja, Sie müssen 14 Tage ab Ihrer Ankunft in Spanien Quarantäne einhalten. Dies bedeutet, dass Sie während dieser 14 Tage zu Hause oder in Ihrer Unterkunft bleiben müssen. Sie können nur ausgehen, wenn Sie Lebensmittel oder Grundnahrungsmittel kaufen müssen, wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen oder einen Grund für höhere Gewalt haben oder sich in einer Notsituation befinden.

 

Wann kann ich nach Spanien reisen, ohne diese Quarantäne einhalten zu müssen?

Wenn der Alarmzustand in Spanien endet. Derzeit wurde der Alarmzustand bis Sonntag, den 24. Mai, verlängert. Die Regierung möchte jedoch eine neue Verlängerung um einen Monat beantragen, die, falls sie genehmigt wird, am 24. Juni endet.

 

Ich wurde zur Einreise berechtigt, weil ich grenzüberschreitender Arbeiter, Frachtführer, Besatzungsmitglied oder Fachkraft im Gesundheitswesen bin. Muss ich auch Quarantäne einhalten?

Nein, in diesem Fall müssen Sie keine Quarantäne einhalten, es sei denn, Sie hatten Kontakt zu Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde.

 

Leyre Steegmann Urcelay
ILLESLEX

Andere Beiträge, die
Sie interessieren könnten

Die andere Hälfte.......

08-mar-2024 / ARTICULO

Die andere Hälfte.......

Mehr >
Partnerschaften zur Förderung der nachhaltigen Umgestaltung des......

08-ene-2024 / ARTICULO

Partnerschaften zur Förderung der nachhaltigen Umgestaltung des......

Mehr >

Abonnieren Sie jetzt
unseren Newsletter

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Sie finden uns unter...