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Überlegungen zur Anerkennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach der Geburtseintragung

In den folgenden Zeilen werden wir uns mit einigen sehr interessanten Fragen befassen, die im Bereich des Familienrechts einiges an Kopfzerbrechen verursacht haben. Dieser Artikel ist in zwei Abschnitte unterteilt. Zunächst werden wir uns mit der Anerkennung der nichtehelichen Abstammung nach der Eintragung der Geburt befassen, und anschließend werde ich kurz auf die Folgen eingehen, die sich aus der Eintragung des Neugeborenen ergeben und die sich auf die elterliche Autorität, die Reihenfolge der Familiennamen und die Wahl des Namens auswirken.

Anerkennung der nichtehelichen Abstammung nach der Geburtseintragung

Eine Frau, die ein Kind bekommen hat und die Identität des Vaters nicht kennt, kann als alleinstehende Mutter registriert werden, die die Identität des Vaters nicht kennt. Aber auch wenn die Mutter nicht möchte, dass der Vater im Register anerkannt wird, wird er anerkannt, wenn der Vater dies wünscht. Es ist zu beachten, dass dies kein kurzer Prozess ist.

Die Anerkennung der nichtehelichen Abstammung nach der Geburtenregistrierung kann jederzeit gemäß den im geltenden Zivilrecht festgelegten Formen erfolgen. Erfolgt sie durch Erklärung des Vaters vor dem Standesbeamten, ist die ausdrückliche Zustimmung der Mutter und des gesetzlichen Vertreters, wenn er minderjährig ist, oder der anzuerkennenden Person, wenn sie volljährig ist, erforderlich. Damit eine Eintragung möglich ist, müssen auch die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Gültigkeit oder Wirksamkeit der Anerkennung erfüllt sein. Wenn der Vater jedoch sein Recht geltend machen will, beweisen zu können, dass er tatsächlich der Vater des Minderjährigen ist, muss er eine Klage beim Gericht erster Instanz einreichen und beantragen, dass er zum Institut für Rechtsmedizin vorgeladen wird, um einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen.

Das heißt, ja, er kann im Nachhinein benannt werden, sofern der Vater vor Gericht gegangen ist. Er sollte sich einem Vaterschaftstest unterziehen, doch dazu müsste er zunächst zuverlässige Beweise vorlegen, um die Forderung zu bearbeiten, z. B. WhatsApp-Nachrichten, Fotos, Zeugen usw.

Folgen der Registrierung des neugeborenen Kindes

In diesem Fall muss der Antragsgegner, sobald feststeht, dass es sich bei dem Kind um das Kind des Antragsgegners handelt, alle elterlichen und kindlichen Pflichten wahrnehmen, die das Gesetz vorschreibt: elterliche Sorge, Unterhalt, Besuchsrecht, rechtliche Vertretung, Fürsorge und Schutz usw., und zwar ohne jegliche Unterscheidung gegenüber anderen Kindern. Ohne jegliche Unterscheidung in Bezug auf andere Kinder, die er/sie möglicherweise hat. Ebenso ist das uneheliche Kind unter den gleichen Bedingungen wie seine Geschwister (falls vorhanden) an der Verteilung des Erbes beteiligt. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen stellt den Straftatbestand der Vernachlässigung der Familie im Sinne des Strafgesetzbuches dar.

Die elterliche Sorge ist die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die Eltern gegenüber ihren unmündigen oder geschäftsunfähigen minderjährigen Kindern haben. Mit anderen Worten, es ist die globale Macht, die das Gesetz den Eltern über ihre Kinder verleiht. Sie wird von beiden Elternteilen gemeinsam oder von einem Elternteil allein mit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung des anderen ausgeübt.

Doch welche Rechte und Pflichten umfasst die elterliche Gewalt? Das Zivilrecht sieht Folgendes vor;

1. Sich um sie zu kümmern, sie in ihrer Gesellschaft zu haben, sie zu ernähren, sie zu erziehen und ihnen eine umfassende Bildung zukommen zu lassen.

2. Sie zu vertreten und ihr Vermögen zu verwalten.

3. Entscheidung über den gewöhnlichen Aufenthalt des Minderjährigen, der nur mit Zustimmung beider Elternteile oder andernfalls mit richterlicher Genehmigung geändert werden kann.

Bei ausreichender Reife der Söhne oder Töchter sind diese vor Entscheidungen, die sie betreffen, stets anzuhören, sei es in einem streitigen Verfahren oder im gegenseitigen Einvernehmen. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass sie unter angemessenen Bedingungen, in zugänglicher, verständlicher und ihrem Alter, ihrer Reife und ihren Lebensumständen angepasster Form angehört werden können, wobei erforderlichenfalls die Hilfe von Fachleuten in Anspruch genommen werden muss.

Die Eltern können in Ausübung ihrer Rolle die Behörden um Unterstützung ersuchen.

Stellen wir uns ein Szenario vor, in dem der Vater über keine finanziellen Mittel verfügt. Wie bereits erwähnt, gehört es zu den Pflichten eines Elternteils, für seinen Unterhalt zu sorgen, was jedoch nicht bedeutet, dass ihm die elterliche Gewalt entzogen wird.

Einer der Vorteile der väterlichen Anerkennung hat mit der Verteilung des Erbes zu tun. Wenn der Vater stirbt, erbt das Kind von Rechts wegen mindestens ein Drittel des Erbes (das es mit seinen Geschwistern teilen muss, falls vorhanden). Es ist jedoch zu beachten, dass eine solche Anerkennung auch nachträglich erfolgen kann, selbst wenn der Vater nicht mehr lebt.

Bei Geburten mit nur einem anerkannten Elternteil bestimmt dieser die Familiennamen, wobei der Elternteil, der seinen Status als solcher anerkennt, zum Zeitpunkt der Eintragung die Reihenfolge der Familiennamen bestimmen kann.

Die Reihenfolge der Nachnamen, die bei der ersten Eintragung der Geburt festgelegt wurde, bestimmt die Reihenfolge für die Eintragung der nachfolgenden Geburten mit derselben Abstammung. Sobald das Kind die Volljährigkeit erreicht hat, kann die Reihenfolge der Nachnamen geändert werden.

Können sich Vater und Mutter nicht über den Namen des Kindes einigen, legt der Standesbeamte dem Kind, dessen Abstammung nicht festgestellt werden kann, einen gebräuchlichen Vor- und Nachnamen zu.

Es gibt zwar keine Liste mit ausdrücklich verbotenen Namen, aber das Gesetz sieht eine Reihe von Einschränkungen vor, die Eltern beachten sollten, um Überraschungen beim Standesamt in letzter Minute zu vermeiden:

Es dürfen nicht mehr als zwei einfache Namen oder mehr als ein zusammengesetzter Name vergeben werden.

Der Name darf nicht objektiv gegen die Würde der Person verstoßen. Daher müssen Namen, die allein oder in Kombination mit Nachnamen anstößig oder lächerlich sind, vermieden werden.

Die Namen von Geschwistern mit gleichem Nachnamen dürfen nicht wiederholt werden. Dies ist nur möglich, wenn das älteste Geschwisterkind, das den Namen trug, verstorben ist.

Akronyme sind nicht erlaubt.

Der Name darf nicht zu Verwechslungen bei der korrekten Identifizierung der Person führen.

Zu den am häufigsten genannten "verbotenen Namen" gehören solche mit negativer Konnotation (wie Satan, Judas oder Hitler), die vollständigen Namen historischer oder berühmter Personen (wie Karl Marx oder Leo Messi) und solche, die von einem möglichen Nachnamen nicht zu unterscheiden sind (wie Manzana oder Peral).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Elternteil gegenüber seinem Kind eine Reihe von Rechten hat, aber auch Pflichten hat. Die elterliche Gewalt muss stets im Interesse der Kinder ausgeübt werden, entsprechend ihrer Persönlichkeit und unter Wahrung ihrer Rechte sowie ihrer körperlichen und geistigen Unversehrtheit.

 

Paula Sureda
Illeslex Anwälte

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