cerrar

EnglishEnglish

EspañolEspañol

DeutchDeutsch

FrançaisFrançais

NederlandsNederlands

CatalàCatalà

wassap

Kontakt

Calendari

das Zitat

DIE NACHFRAGE NACH PRÄVENTIONSVEREINBARUNGEN WÄCHST : Vorbeugen ist besser als heilen.

Eheverträge werden von zukünftigen Ehepartnern immer häufiger genutzt, und das gilt nicht mehr nur für Filmstars. Wir analysieren den aktuellen rechtlichen Rahmen in Spanien und Deutschland.

Ursprünglich vor allem in angelsächsischen Ländern angewandt, werden Eheverträge zunehmend demokratisiert und von immer mehr zukünftigen Ehepartnern genutzt, auch in Ländern wie Spanien.

Der Ehevertrag ist eine Möglichkeit, für die Zukunft zu planen und mit unvorhergesehenen Ereignissen im Leben umzugehen: Er ist besonders im Falle einer Scheidung nützlich.

 

Was ist ein Ehevertrag?

In Spanien und auf den Balearen sind Eheverträge zwar zulässig, aber nicht klar definiert. Da sich das Gesetz zu diesem Thema ausschweigt, können die Ehegatten die Klauseln, die für ihre Ehe und eine mögliche Scheidung entscheidend sind, frei wählen.

Bei einer Scheidung stellen sich viele schwierige Fragen: Wie hoch ist der Unterhalt? Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung? Wer erbt das Vermögen des Paares? und sogar heikle Fragen wie das Erbe der Kinder aus erster Ehe.

Der Ehevertrag beantwortet alle diese Fragen.

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags wollen die Ehegatten in erster Linie Fallstricke vermeiden und ihre Sicherheit gewährleisten.

 

Der rechtliche Rahmen eines Ehevertrags

Doch nicht alles ist in einem Ehevertrag möglich. Manchmal beschließen Richter, Klauseln, die zu extravagant sind, für nichtig zu erklären. Einige Klauseln in den Eheverträgen amerikanischer Stars sind in Spanien unvorstellbar. Der Richter würde zum Beispiel wahrscheinlich nicht akzeptieren, dass ein Ehepartner nicht mehr als 10 Kilo zunehmen darf.

Dies sind die Regeln, die die Vertragsklauseln einschränken: In erster Linie müssen die öffentliche Ordnung, die Moral und das Gesetz beachtet werden, und jede gegenteilige Klausel wäre nichtig. Insbesondere kann der Richter auch prüfen, ob die Verpflichtungen einem der Ehegatten oder den Kindern ernsthaften Schaden zufügen. In solchen Fällen und zum Schutz des Einzelnen sind die Klauseln nicht anwendbar.

In der Praxis ist es unmöglich, im Voraus zu sagen, wer das Sorgerecht für die Kinder erhalten wird. Erst zum Zeitpunkt der Scheidung wird diese Frage geklärt, und der Richter wird dem einen oder dem anderen Elternteil das Sorgerecht je nach den Interessen des Kindes zusprechen.

Trotz dieser Einschränkungen ist zu bedenken, dass einer der Ehegatten durch den Ehevertrag ernsthaft benachteiligt werden kann und dass es zu Differenzen zwischen den beiden Parteien kommen kann. So kann beispielsweise einer der Ehegatten auf jegliche Unterhaltszahlungen nach der Scheidung verzichten, und diese Klausel wird als gesetzeskonform angesehen.

 

 

Der besondere Fall der Familienunternehmen.

Die Vermögenswerte von Familienunternehmen und Familienmitgliedern sind häufig miteinander verflochten, was bei einer Scheidung oder einfach bei der Führung eines Unternehmens zu zahlreichen Komplikationen führt.

Für diese Situationen gibt es bereits einen besonderen Mechanismus: "Familienprotokolle" regeln die Verwaltung des Unternehmens entsprechend den persönlichen Umständen der Geschäftsführer. Die Vorsorge für den Todesfall, den Ruhestand oder die Scheidung ist häufig der Grund, warum sich die Geschäftsführer für eine solche Regelung entscheiden.

Sie können in das Handelsregister eingetragen werden, um ihre volle Wirksamkeit zu entfalten. Aber Vorsicht: Es ist ratsam, auch einen Ehevertrag nach den Bestimmungen des Familienprotokolls zu schließen. In diesem Fall übernimmt der Ehevertrag die Bestimmungen, die bereits im Protokoll enthalten sind, und verleiht ihnen Wirkung gegenüber Dritten, die dem Protokoll beigetreten sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Bestimmungen des Protokolls Dritten gegenüber nicht durchsetzbar sind.

In dieser Situation des doppelten Schutzes, d. h. eines Protokolls und eines Ehevertrags, kann beispielsweise die Verpflichtung der Verwalter zur Eheschließung im Rahmen eines bestimmten Güterstandes vorgesehen werden.

 

In Deutschland.

Das deutsche System ähnelt dem spanischen, mit dem Unterschied, dass das BGB diese Art von Vertrag vorsieht. Wie in Frankreich oder Spanien enthalten Eheverträge jedoch in der Regel hauptsächlich die finanziellen Regelungen, die für die Ehe gelten sollen. Obwohl es nicht üblich ist, alle für den Fall einer Scheidung geltenden Bestimmungen zu regeln, ist dies zulässig, und die Richter sind bereit, solche Vereinbarungen für gültig zu erklären.

Auch in Deutschland gelten die üblichen Garantien für den Schutz von Personen, und nicht alles ist möglich. Der Richter wird der Situation des durch die Vereinbarung geschädigten Ehegatten und der Situation der Kinder des Paares besondere Aufmerksamkeit widmen. Bei einem Rentenverzicht nach der Scheidung gibt es Einschränkungen, und selbst der deutsche Richter kann strenger prüfen, ob diese Klausel dem Verzichtenden nicht schadet.

In Spanien wie auch in Deutschland ergeben sich die wichtigsten Einschränkungen, wenn die Interessen einer der Parteien ernsthaft beeinträchtigt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nachfrage nach dieser Art von Verträgen bei den zukünftigen Ehepartnern steigt, die ihre Zukunft so gut wie möglich planen wollen, obwohl 6 von 10 Ehen in Spanien mit einer Scheidung enden. Auch wenn die spanische Rechtsprechung in letzter Zeit die Freiheit der Ehegatten erweitert hat, ist es nach wie vor notwendig, einen Vertrag aufzusetzen, der vollständig und genau mit der geltenden Gesetzgebung übereinstimmt, um die besten Chancen für eine friedliche Zukunft zu haben.

Andere Beiträge, die
Sie interessieren könnten

TOURISMUS UND SEINE GRENZEN...

17-jun-2024 / ARTICULO

TOURISMUS UND SEINE GRENZEN...

Mehr >
GENEHMIGUNG DER LANG ERWARTETEN UND KONFLIKTTRÄCHTIGEN......

27-may-2024 / ARTICULO

GENEHMIGUNG DER LANG ERWARTETEN UND KONFLIKTTRÄCHTIGEN......

Mehr >

Abonnieren Sie jetzt
unseren Newsletter

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Sie finden uns unter...