Als eine auf Tourismusrecht spezialisierte Anwaltskanzlei auf Mallorca verfolgen wir beständig alle neuen Vorschriften bezüglich der Ferienvermietung. Der Plan für Interventionen in touristischen Gebieten (PIAT), dessen erste Genehmigung im Amtsblatt der Balearen (BOIB) Nr. 93 vom 28. Juli 2018 veröffentlicht wurde, wurde als ein Schlüsselinstrument zur endgültigen Regelung der touristischen Vermietung auf Mallorca konfiguriert.
Der vorgenannte Text muss jedoch nach seiner ursprünglichen Genehmigung innerhalb einer Frist von maximal zwei Jahren nach der Veröffentlichung seiner ursprünglichen Genehmigung im BOIB zur endgültigen Genehmigung vorgelegt werden.
Obwohl die endgültige Verabschiedung des PIAT eines der Hauptziele der vorangegangenen Legislaturperiode war, haben die bestehenden inhaltlichen Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Regierungsparteien, die durch den Bericht der Balearischen Umweltkommission entstanden sind, dazu geführt, dass am Ende nicht der notwendige Konsens erreicht wurde, um die endgültige Verabschiedung im vergangenen Jahr, wie ursprünglich geplant, zu erreichen.
Da die angegebene Frist zeitnah abläuft hat die Präsidentin des Consell de Mallorca, Catalina Cladera, in den letzten Tagen angekündigt, dass der Text der PIAT im Laufe des Monats Juni endgültig verabschiedet wird.
Dies wird einen entscheidenden Einfluss auf die neu zu beantragenden "Touristenlizenzen" für Immobilien haben, da es eine Verschärfung der für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Anforderungen bedeuten wird.
Die in der Erstzulassung des PIAT unter anderem enthaltenen Maßnahmen für die Immobilien, welche ab dem Inkrafttreten des PIAT und nach dessen endgültiger Genehmigung für die Anmeldung von touristischer Ferienvermietung eingehalten werden müssen sind folgende:
a.- Verbrauch und Organisierung des Wasserkreislaufes:
b.- Maßnahmen zur Energieeffizienz
c.- Andere Maßnahmen
Zusätzlich zu diesen Anforderungen könnten jedoch noch weitere in den Text der PIAT, die definitiv genehmigt werden und die bis jetzt noch nicht bekannt sind aufgenommen werden.
Die Verschärfungen der in der PIAT festgelegten Anforderungen, die sich zu den Anforderungen des Gesetzes 8/2012 vom 9. Juli 2002 über den Tourismus auf den Balearen, sowie denen des Dekrets 20/2015 hinzufügen, das dieses Gesetz weiterentwickelt, werden einen entscheidenden Einfluss auf die neuen "Lizenzen" haben, die in Zukunft beantragt werden sollen, wodurch die Möglichkeit des Zugangs zur Tätigkeit der Vermarktung von touristischer Ferienvermietung von Wohnhäusern auf dem gesamten Territorium der Insel Mallorca erheblich eingeschränkt wird, da viele dieser Anforderungen in der Praxis sehr schwer zu erfüllen sind.
Aus diesem Grund ist es ratsam, dass alle diejenigen, die daran interessiert sind, eine touristische "Lizenz" für ihr Eigentum zu beantragen das Verfahren so bald wie möglich einleiten, um zu vermeiden, dass diese neuen Anforderungen auf sie angewandt werden.
ILLESLEX RECHTSANWÄLTE stehen dem Eigentümer, der eine Touristenlizenz für seine Immobilie beantragen möchte gerne zur Seite.
Javier Blas
Jaime López
ILLESLEX
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2015-02-11
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2014-12-22
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2014-12-05