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Bewohnbarkeitsbescheinigung: Antrag auf Grund von Erstbezug, Erneuerung oder Nichtvorhandenseins?

Das Bewohnbarkeitszertifikat ist ein Dokument, das die Mindestbedingungen für Hygiene, Maße und Installationen einer Immobilie garantiert und bescheinigt, dass sie "bewohnbar" ist. Dieses Dokument ist notwendig, wenn Sie die Immobilie verkaufen, vermieten oder einen Vertrag über die Versorgung mit Strom, Wasser, Telekommunikation oder Gas abschließen möchten.

 

Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca ist die Aushändigung dieses Dokuments nicht als gesetzliches Gebot enthalten, aber es besteht die Verpflichtung, bei der Transaktion anzugeben, ob das Zertifikat zur Verfügung gestellt wird oder nicht. Nach den geltenden Vorschriften muss bei jeder Übertragung durch Verkauf, Vermietung oder Nutzungsüberlassung auf den Balearen eine Kopie der aktuellen Bewohnbarkeitsbescheinigung beigefügt werden. Wenn die Bewohnbarkeitsbescheinigung oder die Qualifikation nicht vorhanden ist, muss diese Tatsache ausdrücklich im Vertrag oder in der Urkunde angegeben werden, und die Verantwortung für die Beschaffung und Erneuerung dieses Dokuments fällt dem Eigentümer der Immobilie zu.

 

 

Wie kann der Eigentümer die Bewohnbarkeitsbescheinigung beantragen?

Erstbezugsbescheinigung: Diese wird ausgestellt, wenn Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsarbeiten (ganz oder teilweise) durchgeführt wurden, die mehr als 60 % der Aufteilung, Konsolidierung, Nutzungsänderung oder Restaurierung betreffen. Dazu wird folgendes notwendig sein:

- Dokumentation, die das Eigentum bestätigt (Eigentumsurkunde, Grundbuchauszug, etc.).

- Kommunale Baugenehmigung.

- Fertigstellungs- und Bewohnbarkeitszertifikat, ausgestellt von der Projektleitung.

- Aktualisiertes und beschreibendes Foto der Fassade(n), datiert und vom zuständigen Techniker unterzeichnet.

- Lageplan des Gebäudes.

 

 

Bescheinigung zur Verlängerung: Diese wird ausgestellt, wenn die Bescheinigung abgelaufen ist und keiner der oben genannten Umstände vorliegt, um die Erstbescheinigung zu beantragen. Es ist zu beachten, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigungen nach 10 Jahren verfallen, unabhängig von ihren Besitzern, Bewohnern oder Nutzern. Die folgenden Angaben müssen gemacht werden:

- Dokumentation, die das Eigentum bestätigt (Eigentumsurkunde, Grundbuchauszug, etc.).

- Kopie des letzten erteilten Bewohnbarkeitszertifikats.

- Aktualisiertes und beschreibendes Foto der Fassade(n), datiert und vom zuständigen Techniker unterzeichnet.

- Lageplan des Gebäudes.

 

 

Bescheinigung aufgrund von Nichtvorhandensein: Diese wird für Immobilien verwendet, die noch nie ein Bewohnbarkeitszertifikat hatten. Es muss akkreditiert werden, dass die Immobilie vor dem 1. März 1987 gebaut wurde und es muss auch akkreditiert werden, dass es keine städtischen Verstöße gibt und dass seit dem genannten Datum keine der Arbeiten oder Handlungen durchgeführt wurden, die oben in der Bewohnbarkeitsbescheinigung aufgrund des Erstbezugs aufgeführt sind. Die folgenden Angaben müssen gemacht werden:

- Dokumentation, die das Eigentum bestätigt (Eigentumsurkunde, Grundbuchauszug, etc.).

- Bescheinigung des Rathaussekretärs mit Genehmigung des Bürgermeisteramtes, in der bestätigt wird, dass das oben genannte Gebäude vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurde, dass kein städtebaulicher Verstoß vorliegt und dass keine Arbeiten ohne kommunale Genehmigung durchgeführt wurden.

- Aktualisiertes und beschreibendes Foto der Fassade(n), datiert und vom zuständigen Techniker unterzeichnet.

- Lageplan des Gebäudes.

 

 

Viele Eigentümer wissen nicht, ob ihre Immobilie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung hat, entweder weil sie diese beim Kauf nicht erhalten haben oder weil sie nicht in ihren Unterlagen enthalten ist. Häufig wird auch angezweifelt, wann sie notwendig ist, oder welche Probleme die Unmöglichkeit, sie zu erhalten, mit sich bringt. Die Notwendigkeit des Dokuments entsteht immer im ungünstigsten Moment, wenn Sie Ihr Haus verkaufen, eine Reform durchführen, neue Versorgungsträger in Auftrag geben oder ferienvermieten wollen. Wir von Illeslex Abogados bieten Ihnen unsere Dienste an und stehen Ihnen als Experten im Stadt- und Immobilienrecht zur Verfügung.

 

Elisabeth Bonet
ILLESLEX

 

 

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