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Anpassung an die Voraussetzung eines Energiezertifikats in Ferienhäusern

Wir sprechen über das Tourismusgesetz auf den Balearen und die Anpassung an die Voraussetzung eines Energiezertifikats in Ferienhäusern. Die Änderung des Tourismusgesetzes der Balearen 8/2012 vom 19. Juli, gesteuert durch das Gesetz 6/2017 vom 31. Juli wurde, setzte eine tiefgreifende Änderung des bis dahin geltenden Rechtssystems für die Vermarktung von Touristenaufenthalten auf den Balearen in Immobilien voraus.

 

Obwohl die Bestimmungen nur für Häuser gelten, für die die touristische Tätigkeit nach ihrem Inkrafttreten begonnen hat, so dass sie nicht rückwirkend für frühere "Lizenzen" gelten, ist die Wahrheit, dass diese allgemeine Regel Ausnahmen enthält.

 

 

   Allgemeine Regel mit Ausnahmen

Insbesondere und in Bezug auf das Energieeffizienzzertifikat sah das Gesetz 6/2017 vom 31.      Juli in seiner zweiten Übergangsbestimmung eine Übergangsfrist von drei Jahren ab Inkrafttreten desselben Gesetzes vor, damit alle Häuser, die für den Tourismus vermarktet werden, das in Artikel 50.5 des Tourismusgesetzes der Balearen 8/2012 vom 19. Juli festgelegte Mindestenergiezertifikat erreichen können oder das, was für eine gesetzlichen Entwicklung erforderlich sein kann.

 

Daher wurde mit dem Gesetz 6/2017 nicht nur eine Anforderung eingeführt, die von den für touristische Zwecke vermarkteten Häusern erfüllt werden muss, sondern eine Mindest-Energieeffizienzklasse (D oder F, wie wir noch sehen werden), sondern diese Anforderung auch auf die einzelnen erweitert und jedes der Häuser, die bereits vermarktet wurden, unabhängig davon, wann sie ihre Tätigkeit aufnahmen, obwohl für letztere eine Anpassungsfrist von 3 Jahren festgelegt wurde, die am 31. Juli 2017 begann, dem Datum, an dem das oben genannte Gesetz in Kraft trat.

 

Dieser Zeitraum endet am 31. Juli 2020. Zu diesem Zeitpunkt muss jedes einzelne Haus, das für touristische Zwecke verkauft wird, die Mindestqualifikation gemäß Artikel 50 Absatz 5 des Tourismusgesetzes 8/2012 der Balearischen Inseln aufweisen. Gegenwärtig sind nach dem oben genannten Artikel in Ermangelung einer gesetzlichen Entwicklung die folgenden Mindestqualifikationen erforderlich:

 

Folglich müssen ab dem 31. Juli dieses Jahres alle für den touristische Zwecke verkauften Häuser die gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualifikation erfüllen.

 

Die Nichteinhaltung dieser Anforderung kann zur Löschung der Eintragung der Immobilie bei der Tourismusbehörde führen, was zur Folge hat, dass die Aktivität nicht fortgesetzt werden kann.

 

Javier Blas
Jaime López
ILLESLEX

 

 

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@2020 ILLESLEX
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