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Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Wohnungen: die Erneuerung von „Lizenzen“

In letzter Zeit sind viele Zweifel an der Notwendigkeit der Erneuerung oder Nicht-Erneuerung der Lizenzen, die die Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Wohnungen (ETV) im territorialen Geltungsbereich der Balearen ermöglichen, sowie an den Vorschriften, die bei solchen Renovierungen anzuwenden sind, aufgekommen.

Die Notwendigkeit der Erneuerung oder Nicht-Erneuerung der „Touristenlizenz“ wird von dem Datum abhängen, in welchem diese „Lizenz“ beantragt wurde, d.h. vom Datum der Abgabe der Erklärung über den Beginn der touristischen Tätigkeit (DRIAT).

 

Zu diesem Zwecke ist zwischen vier Situationen zu unterscheiden:

 

 

 

 

An diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung in den jeweils gültigen Vorschriften festgelegt sind.

 

 

 

Letztendlich wird die Überprüfung jedes einzelnen Falles notwendig sein, um sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die in fragestehende Lizenz erneuert werden sollte oder nicht.

Auch ist es zu empfehlen, dass die Inhaber der zu erneuernden Lizenzen, sehr sorgfältig seien, um an die Erneuerung ihrer Lizenzen zu denken, wenn das Ablaufsdatum näherrückt, denn obwohl es wahr ist, dass die zuständige Stelle in der Regel rechtszeitig eine Erinnerung sendet, ist es zutreffend, dass sie dazu nicht verpflichtet ist.

 

Jaime López Morente
Illeslex

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