Wenn Sie mit in Spanien lebenden Freunden oder Verwandten über bürokratische Angelegenheiten gesprochen haben, haben sie Ihnen wahrscheinlich über die Verfahren berichtet, die sie durchlaufen mussten, um die NIE zu beantragen. Dies führt jedoch zu Verwirrung, da das NIE keine Aufenthaltserlaubnis ist. Im Folgenden möchten wir einige wiederkehrende Fragen beantworten, die wir von Personen mit wirtschaftlichem Interesse an Spanien und von Personen mit Interesse an einem Wohnsitz in unserem Land erhalten.
Muss ich die NIE Nummer oder die TIE Nummer beantragen?
Wenn Sie sich mit Freunden oder Verwandten, die in Spanien leben, über bürokratische Fragen unterhalten haben, haben sie Ihnen wahrscheinlich von den Prozeduren erzählt, die sie durchlaufen mussten, um die NIE zu beantragen. Dies führt jedoch zu Verwirrung, da die NIE keine Aufenthaltsgenehmigung darstellt. Im Folgenden möchten wir einige immer wiederkehrende Fragen beantworten, die uns Mandanten mit wirtschaftlichem Interesse an Spanien, aber auch Mandanten, die sich für einen Aufenthalt in unserem Land interessieren, stellen.
Wozu dient die NIE?
Die NIE ist die Identitätsnummer des Ausländers. Es ist die Nummer, die von den spanischen Behörden jedem Ausländer zugewiesen wird, der ein persönliches, wirtschaftliches oder berufliches Interesse an Spanien hat. Zum Beispiel müssen Ausländer, die in Spanien eine Immobilie erwerben, ein Bankkonto eröffnen, eine Erbschaft annehmen wollen, etc. sie beantragen. Es ist wichtig zu beachten, und das ist der Unterschied zur TIE, dass der Besitz einer NIE keine Aufenthaltsgenehmigung impliziert.
Wofür ist der TIE?
Die TIE ist der Ausweis für Ausländer. Sie wird für den Fall erteilt, dass die spanischen Behörden einem Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen.
Wie kann ich einen EU-Aufenthaltsausweis erhalten?
Sie wird umgangssprachlich als EU-Aufenthaltsausweis bezeichnet, gilt aber sowohl für Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als auch für Bürger anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) und auch für Bürger der Schweiz.
Dieser Ausweis ist nur erforderlich, wenn der Aufenthalt in Spanien länger als drei Monate dauert. Bei einer Dauer von weniger als drei Monaten genügt der Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises. Personen, die sich in einer der folgenden Situationen befinden, haben das Recht auf Aufenthalt:
- Sie sind in Spanien angestellt oder selbständig tätig.
- Sie verfügen für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Mittel, um in Spanien nicht zu einer Belastung für die Sozialhilfe zu werden, sowie über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt.
- Sie sind Student/in und in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung eingeschrieben und verfügen über eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die in Spanien vollen Schutz bietet und sicherstellt, dass sie über ausreichende Mittel für sich und ihre Familienangehörigen verfügen.
- Sie sind Familienangehörige/r, die/der einen Bürger eines EU-Landes (oder Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz) begleiten, der die Bedingungen in einem der oben genannten Fälle erfüllt.
Wie kann ich eine Nicht-EU-Aufenthaltskarte erhalten?
Diejenigen, die ein Visum oder eine Aufenthalsgenehmigung in Spanien erhalten haben, weil sie sich in einer der folgenden Situationen befinden, beantragen einen Ausländerausweis:
- Aufenthalt für ausländische Investoren: Dies ist das sogenannte Goldene Visum. Sie kann von Personen erworben werden, die eine Immobilie im Wert von mehr als 500.000 € erworben haben, oder wenn sie diese bereits nach 2014 gekauft haben. Der Hauptantragsteller (Investor) kann gleichzeitig mit seiner Aufenthaltserlaubnis auch die Aufenthaltserlaubnis für seinen Ehepartner und seine Kinder beantragen. Sie dürfen nicht vorbestraft sein, müssen über eine medizinische Versorgung in Spanien verfügen und den Besitz ausreichender finanzieller Mittel für den Unterhalt des Hauptinvestors und seiner Familie nachweisen.
- Aufenthalt für Arbeit: Es ist notwendig, ein Angebot für eine Vollzeitstelle für ein Jahr vorzulegen, keine Vorstrafen zu haben und Unterlagen vom Unternehmen, die die Notwendigkeit der Einstellung beweisen.
- Nicht Gewinn bringender Aufenthalt: Dies ist eine erste befristete Aufenthaltserlaubnis für Personen, die keine Arbeitstätigkeit ausüben. Es ist notwendig, nicht vorbestraft zu sein, eine Krankenversicherung bei einer anerkannten Stelle in Spanien zu haben und über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen, um die Kosten für Ihren Aufenthalt und Ihre Rückkehr und die Ihrer Familie für den Zeitraum zu decken, für den Sie sich in Spanien aufhalten möchten.
- Aufenthalt für Familienzusammenführung: Familienmitglieder eines in Spanien ansässigen Bürgers können diese Genehmigung beantragen. Es ist notwendig, keine Vorstrafen zu haben, eine Gesundheitsversorgung zu haben und über eine angemessene Wohnung zu verfügen.
- Aufenthalt mit Ausnahme der Arbeitserlaubnis: Unter anderem Forscher und Wissenschaftler, die von einem staatlichen Verwaltungsorgan eingeladen werden, Professoren von Institutionen mit anerkanntem Prestige und Medienkorrespondenten können diesen Aufenthalt beantragen.
- Aufenthalt aus außergewöhnlichen Umständen: Er kann aus Gründen des internationalen Schutzes, aus humanitären Gründen, aus der Zusammenarbeit mit Behörden, aus Gründen der nationalen Sicherheit oder des öffentlichen Interesses, aus der Zusammenarbeit gegen organisierte Netzwerke und als Opfer von Menschenhandel gewährt werden.
Wir von ILLESLEX ABOGADOS bieten Ihnen unsere Dienste an und stehen Ihnen zur Verfügung, sowohl für die Erlangung der Ausländeridentitätsnummer als auch für die Erlangung des Identitätsausweises für EU- und Nicht-EU-Ausländer.
Leyre Steegmann Urcelay
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2015-02-11
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