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GESETZ ÜBER KLIMAWANDEL UND ENERGIEWENDE

Die Plenartagung des Parlaments der Balearen hat am Dienstag, den 12. Februar, das Gesetz 10/2019 vom 22. Februar über Klimawandel und Energiewende verabschiedet, obwohl es erst am 2. Februar 2019 in Kraft treten wird.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Balearen die Autonome Gemeinschaft mit einer stärkeren Abhängigkeit von außen und weniger erneuerbaren Energien sind, stellen sie sowohl auf staatlicher als auch auf europäischer Ebene ein wegweisendes Gesetz dar, das die Balearen an die Spitze des Übergangs zu sauberen Energien setzt.

Im Hinblick auf die Energieeffizienz sieht das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen vor, die darauf abzielen, eine rationelle Energienutzung zu erreichen, effiziente Systeme einzusetzen und maximale Einsparungen zu erzielen. Unter anderem ist Folgendes hervorzuheben:

 

  1. Die regulatorischen Anforderungen und zusätzlichen Werte werden auf das Mindestmaß festgelegt, das in den grundlegenden staatlichen Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz vorgesehen ist, die durch neu errichtete Gebäude sowie Reformen und Rehabilitierungen bestehender Gebäude erfüllt werden müssen.
     
  2. Die neuen Gebäude sollten Gebäude mit nahezu null Energieverbrauch sein.
     
  3. Die zusätzlichen Informationen, dass die Energieeffizienzzertifikate neuer und bestehender Gebäude bei Bedarf einbezogen werden müssen, werden durch Verordnung festgelegt. Die Energieeffizienzzertifikate müssen Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes und mindestens drei Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalten.
     
  4. Alle Gebäude oder Einheiten dieser Anlagen, deren Anlagen eine Nennwärmeleistung von mehr als 70 kW oder eine vertraglich vereinbarte elektrische Leistung von mehr als 100 kW aufweisen, müssen über ein Energiemanagement verfügen.
     
  5. In den Fällen, in denen ein Energieeffizienzausweis erforderlich ist, kann die Lizenz zum Erstbezug nicht für neue Gebäude ohne vorherige Registrierung erteilt werden.
     
  6. Auch in Fällen, in denen ein Energieeffizienzausweis erforderlich ist, darf der endgültige Arbeitsnachweis des Technikers nicht für Sanierungsarbeiten, für die Umgestaltung oder Änderung der Nutzung bestehender Gebäude ohne vorherige Registrierung erteilt werden.
     
  7. Die Nummern 5 und 6 gelten jetzt nicht für kommunale Genehmigungen für Bauarbeiten, Erstbesetzung, Sanierungsarbeiten, Umgestaltung oder Umnutzung sowie Erlangung und Eintragung des Energieeffizienzzertifikats, der zuvor zum Inkrafttreten des Gesetzes verlangt wurde.

 

Wenn Sie Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um den Rat unserer Fachleute zu erhalten. Für einen Termin wenden Sie sich bitte an uns unter der Telefonnummer +34 971 72 80 08 oder per E-Mail an info@illeslex.com. Wir bieten Ihnen einen persönlichen Service, um die beste Lösung für Ihr Problem zu finden.

 

Sofía García-Carpintero Berenguer
Illeslex Abogados

 

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