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Die Balearenregierung genehmigt den Gesetzesentwurf zur touristischen Vermietung und richtet eine Obergrenze an touristischen Plätzen ein

Die Balearenregierung hat am vergangenen 7. April 2017 die Genehmigung zu den Änderungen des Gesetzentwurfs des touristischen Gesetzes 8/2012 der Balearen, bezüglich der Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Häusern, durchgesetzt. Der Gesetzesentwurf wird an das Parlament der Balearen weitergeleitet, wo die Abwicklung mit Dringlichkeit beantragt wurde, so dass die Verordnung vor Beginn der Hochsaison in Kraft treten kann.

 

Der Gesetzesentwurf geht im Wesentlichen zwei Fragen an: einerseits, die Regelung der Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Häusern (die so genannte touristische Vermietung) und andererseits, die Einrichtung einer Obergrenze von touristischen Plätzen.

 

Die wichtigsten Neuerungen, die dieses Projekt in Bezug auf die bisherige Regelung einführt, sind wie folgt:

 

 

Die themenbezogenen Unterlagen für touristische Unterkünfte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgewickelt werden, werden anhand der geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung geregelt.

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