Das Verwaltungsgericht Nr. 3 von San Sebastian hat eine Frage zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes der lokalen Finanzämter vorgestellt, die in Betracht zieht, dass es sich um ein unfaires Verfahren zur Berechnung der Steuer auf den Wertzuwachs von städtisch eingestuften Grundstücken handelt, sofern dieser auf der Grundlage des Schätzwerts zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnet wird, der anhand der vergangenen Jahre seit des letztens Erwerbs berechnet wird, und nicht auf anderen Werten basiert, wie beispielsweise auf der Differenz zwischen dem Wert der Erfassung und Übertragung, die den eigentlichen Gewinn oder Verlust durch den Steuerzahler registriert und beschliesst, ob der Stuerzahler zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist oder nicht, je nachdem ob Gewinn oder Verlust vorliegt.
Bis zum heutigen Datum ist die Regelung, dass diese Steuer unweigerlich bezahlt werden muss, auch wenn der Verkäufer aus dem Verkauf keinen Nutzen erzielt. Jenes, nach Meinung des Gerichts von San Sebastián, beschränkt das Recht auf Verteidigung, das in Artikel 24 der spanischen Verfassung verankert ist, in dem Maße, dass es nicht widerlegt ist. Allerdings gibt es bereits einige Gerichtsurteile aus Madrid und Barcelona, die erwägen, dass die Steuer nicht bei den Fällen angewandt werden soll, wenn der Verkäufer aus dem Verkauf keinen Gewinn macht.
Darüber hinaus beuteilt dieses Gericht, dass es auch gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Artikel 34 der Verfassung sein könnte, der ein Steuersystem für die Unterstützung der öffentlichen Ausgaben auf der Grundlage der Prinzipien der Gleichheit und progressive Besteuerung bestimmt, und in keinem Fall Beschlagnahmewirkung haben könnte. Jedoch ignoriert die derzeitige steuerliche Regelung diese Grundsätze, während jeglicher Verkäufer, unabhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die Gemeinde-Wertzuwachssteer bezahlen muss, für deren Berechnung keine progressive Skala besteht, wie es der Fall mit anderen Steuern ist.
Diese Gemeindesteuer hat für grosse Diskrepanz in diesen Zeiten der Krise gesorgt und jetzt liegt die Entscheidung beim Verfassungsgericht, ob die Wertzuwachssteuer für städtisch eingestufte Grundstücke im Widerspruch zur Verfassung steht, und wenn es so ausgelegt wird, werden die Gemeinden mit unzähligen Reklamationen konfrontiert, was die Folge hat, das Summen in Millionenhöhe zurückerstattet werden müssen.
Wir werden auf diese zweifellos wichtige Gerichtsentscheidung in dieser Angelegenheit warten müssen. In der Zwischenzeit werden wir Sie über die Entwicklung dieses Verfahrens informieren.
Quelle: Cinco Días (Montag, 25/05/2015)
Wir sind mit den für uns ausgeführten Arbeiten in allen Aspekten sehr zufrieden.
2020-05-21
Wir können keine Verbesserungsvorschläge geben, alles ist hervorragend verlaufen. Es wurde eine grossartige Arbeit geleistet, auch für verschiedene kleinere Angelegenheiten, die nach dem Kauf aufgetreten sind. Auf jeden Fall werden wir Sie an unsere englischen Bekannten weiterempfehlen.
2015-06-04
Wir sind mit dem Service sehr zufrieden.
2015-02-13