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reKlamation der GEMEINDLichen Wertzuwachssteuer - Plusvalía Municipal

Es wird geschätzt, dass die Anzahl der Wohnungen, auf denen die Überzahlung zurückfällt, 550.000 beträgt. Vielleicht sind Sie davon betroffen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne. Hier eine zusammenfassende Information:

 

Welche objektive Tatsache muss gegeben werden?

Es muss ein Werteverlust der Immobilie gegeben haben (Übertrag zu einem geringeren Wert als der des Erwerbswertes).

 

 

Gilt das nur für Verkäufe?

Nein, bei jeglichem Übertrag einer Immobilie (auch Erbe, Schenkung, Vergabe…)

 

 

Wer kann das machen ?

Natürliche oder juristische Personen, die die Steuer gezahlt haben.

 

 

Gibt es eine maximale Frist ?

Es muss in 4 Jahren abgeschlossen sein (Geschäftsjahr, nicht verjährt).

Es wird empfohlen, diese so schnell wie möglich abzuschliessen, da es noch andere anhängige Gerichtsverfahren zu diesem Thema gibt und eventuelle Anforderungen oder Einschränkungen für die Rückgewinnung in Zukunft hinzugefügt werden können (wir erinnern daran, dass das Verfassungsgericht Gesetzgeberreformen im Staatsrecht verhängt hat).

 

 

Welche Dokumentation wird benötigt ?

Der bloße Verkaufspreis, der aus der Urkunde herausgeht, ist in der Regel kein ausreichender Beweis.

 

 

Wäre es nicht besser, die Steuer gar nicht zu zahlen ?

Nein, es ist immer empfehlenswert, die Steuer zu zahlen und diese dann zu reklamieren.

Auf diese Weise werden Zinsen, Zuschläge, Strafen ...vermieden.

 

 

Wie wird die Steuer kalkuliert ?

Multiplikation des Katasterwertes des Grundstücks durch den Koeffizienten der Stadtverwaltung und mit der Anzahl der verstrichenen Jahren seit dem Erwerb (maximal 20 Jahre).

Das Ergebnis wird mit der von der jeweiligen Stadverwaltung genehmigten Steuerart multipliziert (maximal 30%).

 

 

Was ist der erste Schritt ?

Schriftlicher Antrag auf Berichtigung und Rückgabe der unsachgemäßen Zahlung bei der Stadtverwaltung, an die gezahlt wurde. Der zu reklamierende Betrag muss angeben werden.

 

 

Und wenn der Antrag abgelehnt wird ?

Beschwerde (vor der Stelle, die es erlassen hat) oder wirtschaftlich-administrativer Anspruch (vor dem Stadtverwaltungsgericht) innerhalb von 30 Tagen.

 

 

Und wenn das abgelehnt wird ?

Einleitung eines Gerichtsverfahrens mit Verwaltungsbeschwerde vor dem zuständigen Gerichtshof innerhalb von zwei Monaten.

Grundsätzlich wird das Gericht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts die Beschwerde einschätzen und für die Erstattung der Steuerzahlung zuzüglich der Verzögerungszinsen zustimmen.

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